Diebe hatten 1982 aus der Wallfahrtskirche St. Josef in Waldkirchen (Niederbayern) eine wertvolle Madonna gestohlen und sie später an den über ihre Herkunft informierten Kunsthändler König verkauft. Da es diesem jedoch zu gefährlich erschien, ein gestohlenes Kunstwerk in seinem Laden zu haben, bat er unter einem glaubhaften Vorwand seinen gutgläubigen Bekannten Berger, die Madonna in seinem Raum zu verwahren. 1983 erfuhr Berger zufällig von dritter Seite, daß die Madonna gestohlen war. Er fühlte sich von König hintergangen und beschloß, ihm dies heimzuzahlen. Er verkaufte daraufhin noch in demselben Jahr die Madonna an den bekannten Industriellen Reich, der ein begeisterter Kunstsammler war. Dieser hielt Berger für den Eigentümer und hatte den Umständen nach auch keinen Anlaß, hieran zu zweifeln. 1994 starb Reich. Seine Alleinerbin ist seine Tochter Theresa Thum, geb. Reich, die auch die Madonna erhielt.
König, der inzwischen erfahren hatte, daß sich die Madonna im Besitz des Industriellen Reich befand, wittert nunmehr nach dem Tode des Reich eine Chance, selbst wieder in den Besitz der Madonna zu gelangen; er bittet seinen Freund Franke, den Besitzer einer kleinen Druckerei, ihm ein paar Briefbögen mit dem Briefkopf des Pfarramtes in Waldkirchen zu drucken. Darauf wolle er, so erklärt er dem Franke, dann sinngemäß schreiben, daß er, der Kunsthändler König, vom Pfarramt beauftragt worden sei, die gestohlenen Madonna wiederzubeschaffen, und insoweit jede erforderliche Vollmacht habe. Wenn er dieses Schreiben und einige alte Zeitungsausschnitte, die über den Diebstahl berichten, der Tochter des Reich vorlege, werde diese ihm die Madonna herausgeben, da sie sicherlich nicht ihren verstorbenen Vater in den Ruf bringen wolle, sich an gestohlenem Gut bereichert zu haben. Wenn es ihm gelänge, auf diese Weise in den Besitz der Madonna zu gelangen, solle Franke für seine Mühe ein kleines "Erfolgshonorar" in Höhe von DM 200.- erhalten. König hat jedoch von Anfang an nicht die Absicht, dem Franke dieses Geld jemals zu zahlen.
Franke stellt die Briefbögen her und gibt sie dem König. König setzt auch ein entprechendes Schreiben auf. Er unterschreibt dieses mit "Pfarramt zu Sankt Josef" und fügt eine unleserliche Unterschrift hinzu. Sodann begibt sich König zu Theresa Thum, der Tochter des Reich, legt ihr das Schreiben und die alten Zeitungsausschnitte vor und verlangt die sofortige Herausgabe der Madonna. König fügt hinzu, daß sie die Madonna so oder so hergeben müsse. Wenn sie jedoch Schwierigkeiten mache, einen Anwalt oder die Gerichte einschalte, werde er dafür sorgen, daß die Presse, namentlich die Illustrierten, davon erführen, wie ihr Vater, der vermeintlich so honorige Reich, sich mit Kriminellen eingelassen haben; dabei macht er aus der Luft gegriffene dunkle Andeutungen. Theresa Thum, die nicht weiß, wie ihr Vater in den Besitz der Madonna gelangt ist, aber nicht möchte, daß der Name ihres Vaters in den Schmutz gezogen wird, gibt daraufhin dem König die Madonna heraus.
König ruft, nachdem alles in seinem Sinne reibungslos verlaufen ist, gemäß seinem von Anfang an gehegten Plan den Franke an und versichert ihm glaubhaft, Theresa Thum habe sich geweigert, die Madonna herauszugeben. Sie wolle vielmehr ihren Anwalt einschalten. Das aber sei ihm zu riskant. Er habe deshalb von dem Unternehmen Abstand genommen. Daß er, König, Theresa Thum in der geschilderten Form eingeschüchtert hat, erzählt er dem Franke nicht.
In einem Gutachten ist die Strafbarkeit des Beteiligten zu untersuchen. Dabei ist auf alle berührten Rechtsfragen einzugehen. Das Verhalten der Kirchendiebe bedarf keiner weiteren Erörterung.